Gelegentlich kommt es vor, dass der Empfänger eines Trikots ein Schreiben von dem Originalbetreiber (wie z.B. ADIDAS, PUMA, etc...) oder eines beauftragten Anwaltes bekommt.
Dem Schreiben ist sinngemäß zu entnehmen, dass es sich bei dem beschlagnahmten Trikot um eine Fälschung handelt. Des Weiteren wird man aufgefordert, ein beiliegendes Schreiben unterschrieben zurück zu senden, das der Vernichtung des Trikots zustimmt. Dabei handelt es sich um reine Formalität. Zur Vernichtung des Trikots wird es selbstverständlich auch ohne Einwilligung des Käufers kommen.
Des Weiteren kommt es manchmal vor, dass das Schreiben auf das Gesetz Bezug nimmt und versucht dahingehend abzuschrecken. Hierzu ist folgendes zu beachten:
Der bloße Kauf eines gefälschten Trikots hat keine strafrechtlichen Konsequenzen !!!
Anders wäre es, wenn dem Käufer nachgewiesen werden könnte, dass er die Trikots zwecks Weiterveräußerung eingekauft hat. Dies ist jedoch auch für die Polizei mit einigen Problematiken verbunden. Vorrangig müsste die Absicht der Weiterveräußerung nachgewiesen werden, wie auch der Vorsatz, "gefälschte" Trikots gekauft zu haben. Diesem steht nämlich die Vermutung entgegen, es habe sich um echte Trikots gehandelt.
Abschließend bleibt festzustellen, dass die Originalhersteller auf diesem Wege nur versuchen Angst zu verbreiten, damit zukünftig die Trikots über autorisierte Händler gekauft werden.