Originaltrikot beschlagnahmt - was tun?

Viele Artikelhersteller, allen voran ADIDAS, lassen vom Zoll gefälschte Trikots beschlagnahmen.
Da der einzelne Zollbeamte jedoch nicht genug geschult ist auf das Identifizieren von Fälschungen und Originalen, werden die Trikots oftmals zur Prüfung an den Originalhersteller versandt. Und da Fälschungen sich den Originalen immer mehr ähneln, kommt es immer häufiger vor, dass auch Originaltrikots zur Kontrolle einbehalten werden.

Viele Firmen arbeiten in diesem Bereich langsam, so dass die Überprüfung Wochen, sogar Monate dauern kann. Andere Hersteller arbeiten dermaßen leichtfertig, dass Sendungen aus dem asiatischen Markt grundsätzlich erstmal als Fälschungen eingestuft werden. Dies hat zur Folge, dass die Trikots dort solange aufbewahrt werden, bis alle vorrangigen Sachen abgearbeitet wurden, oder bis sich der Käufer des Trikots beschwert.

Und dazu wird zwingend geraten. Es ist nämlich oft genug vorgekommen, dass auf diesem Wege Originaltrikots "verschwunden" sind.

In erster Linie wird man vom Zollamt benachrichtigt, dass das Trikot zur Überprüfung an den jeweiligen Hersteller verschickt wurde.
Nach ca. 1-2 Wochen ist es ratsam, sich beim Hersteller unter Angabe der Vorgangsnummer zu melden und nach dem aktuellen Stand zu fragen.
Sollte diese Auskunft erfolglos bleiben, ist es empfehlenswert, ein Schreiben rauszuschicken. Adressiert an den Hersteller, bittet man unter Fristsetzung um Herausgabe des Artikels. Ratsam ist es, das Schreiben zu faxen oder per Einschreiben zu versenden. So kann man den in diesen Branchen typischen Verzögerungstaktiken entgegenwirken. Ferner ist diese Art der Übersendung gerichtswirksam.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, bleibt es einem selbst überlassen, ob man eine weitere Aufforderung rausschickt, es ganz sein lässt, oder ins gerichtliche Verfahren geht.

Sollte man über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bestehen bezüglich des Kostenrisikos keine Bedenken. Grundsätzlich deckt jede RSV die Kosten, vor Allem weil man mit der schriftlichen Aufforderung ein Anerkenntnisurteil umgehen kann, und somit die Kosten letzten Endes von der Gegenseite zu erstatten wären.

Ein Anwalt würde es in diesem Falle noch Mal aussergerichtlich versuchen, nicht zuletzt um die ensprechende Gebühr abrechnen zu können (46,41 EUR bei einem Streitwert unter 300,01 EUR, was bei einzelnen Trikots der Fall ist).
Der Hersteller reagiert in der Regel hierauf, da ansonsten weitere Kosten auf ihn zukommen. Die entstandenen Kosten müsste er nämlich bereits jetzt tragen, da er auf Grund des ersten Aufforderungsschreibens in Verzug geraten ist.

Im Falle einer Herausgabeklage entstehen "weitere" 23,21 EUR Anwaltskosten, zuzüglich noch Gerichtgskosten in Höhe von 75 EUR.
Bei einem negativen Urteil würde der Hersteller also auf ca. 213 EUR Kosten sitzen (Ihre, und die eigenen Anwaltskosten + Gerichtskosten). Dies ist Grund genug, schon vorher auf Ihre Aufforderungen einzugehen.

Sollte man nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, und so kostensparend wie möglich vorgehen wollen, so empfiehlt es sich, die Klage selbst beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. So müssen Sie lediglich die Gerichtskosten verauslagen, die Ihnen aber im Falle des Obsiegens zurückerstattet werden.

Sollten Sie Klage einreichen ohne eine vorherige Auffoderung an den Hersteller geschickt zu haben, könnte es passieren, dass dieser der Herausgabe zustimmt (Anerkenntnisurteil), und Sie tragen seine und Ihre eigenen Anwaltskosten nebst Gerichtskosten! Vorsicht ist geboten!!!