Postsendungen aus dem asiatischen Markt sind oft als Geschenke gekennzeichnet, und der Warenwert wird als niedrig angegeben. Dies aus dem Grund, damit die Ware nicht vom Zoll abgefangen wird. Postsendungen mit einem Warenwert unter 22 € sind nach Art. 27 der Zollbefreiungsverordnung Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerbefreit. Und Geschenke bis 45 € sind ebenfalls vom Zoll befreit.
Sollte der Warenwert dadrüber liegen, und der Zoll bekommt die Sendung in die Hand, gilt folgende Formel zur Berechnung des Zolls:
Warenwert x 1,02 x 1,19
Es wird nämlich im Vorfeld zwei Prozent Zollbetrag auf den ursprünglichen Warenwert erhoben. Auf das Ergebnis fallen nochmal 19% an.
Beispiel:
Man kriegt 3 Trikots zu einem Gesamtwert von 100 €.
100 x 1,02 x 1,19 = 121,38 €
Für die Sendung müsste man demnach beim Zoll 21,38 € nachzahlen.
Liegen die Einfuhrabgaben unter 5 €, so werden diese nicht erhoben.