Trikot beim lokalen Zollamt - was tun?

Submitted by admin on Sat, 02/14/2009 - 09:58

Damit die Zollbehörden Abgaben kassieren können, werden manche Sendungen nicht von der Post dem Empfänger zugestellt, sondern zum lokalen Zollamt transportiert.

Wenn eine Sendung also beim lokalen Zollamt (nicht zu verwechseln mit dem Hauptzollamt Frankfurt Flughafen) landet, dann bekommt man von der Post eine Benachrichtigungskarte mit der Aufforderung, die Sendung dort abzuholen.

Was man dann am besten tut, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Welche Sendung bzw. Sendungen erwartet man, von welchen Markenartikelherstellern?
  • Handelt es sich um einen originalen Artikel?
  • Wie hoch war der Kaufpreis?
  • Handelt es sich um einen Artikel der deutschen Marken adidas und Puma ist Vorsicht angesagt. In der Regel bekommt man diese Artikel vom Zollamt nicht ausgehändigt, sondern sie werden an adidas bzw. Puma geschickt, dort 'geprüft' und als Fälschung deklariert (siehe Beschlagnahme).

    In einem solchen Fall ist es sinnvoller die Annahme zu verweigern. Dann wird die Sendung ungeprüft an den Absender zurück geschickt. Man sollte diesen Schritt aber mit dem Shop absprechen, in dem man den Artikel gekauft hat. Denn manche Shops schreiben keinen Absender auf die Sendungen, dann kann auch nichts zurück geschickt werden. In der Regel wird in einem solchen Fall aber ohne Probleme Ersatz geschickt. Es kann aber sein, dass der Shop erst die Rücksendung abwartet, und dass kann mehrere Monate (!) dauern.

    Bei anderen Markenartikelherstellern als adidas und Puma sollte man versuchen die Sendung beim Zoll abzuholen. Das klappt zwar auch nicht immer, manche Zöllner sehen Thailand als Absender, denken es handelt sich um eine Fälschung und beschlagnahmen das Trikot. Aber sehr häufig bekommt man den Artikel ausgehändigt. Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert.

    Sendungen im Wert von unter 22 Euro sind von allen Abgaben befreit. Wenn man eine Rechnung oder einen Zahlungsbeleg vorzeigen muss, sollte man nach Möglichkeit etwas vorzeigen worauf weniger als 22 Euro steht. Die Shopbetreiber können dabei in der Regel assistieren.

    Hat man mehrere Artikel bestellt, dann darf man auf keinen Fall die komplette Rechnung vorlegen. Wer das tut, muss damit rechnen auf den kompletten Rechnungsbetrag Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen zu müssen.

    Wenn es sich um einen originalen Artikel handelt, dann kann man die Sendung zwar grundsätzlich bedenkenlos abholen. Es kann aber trotzdem sein, dass das Zollamt den Artikel nicht aushändigt sondern an den Hersteller, z.B. an adidas, schickt. Und es kann sein, dass der Hersteller den Artikel trotzem als Fälschung deklariert und beschlagnahmen lässt. Lüge, Betrug? Sicher. Aber auch in einem Rechtsstaat haben manche mehr Rechte und andere weniger. Firmen wie adidas dürfen das, sie sind hier Gutachter und Richter in einer Person, können also tun und lassen was ihnen passt. Welcher Normalverbraucher geht schon das Risiko ein, gegen einen Grosskonzern zu klagen?